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Barrierefreiheit

Nach WCAG 2.2 AA umgesetzt, nicht nur behauptet.

Die Einhaltung einer Norm begründet rechtlich nur die Vermutung der Barrierefreiheit. Deshalb steht hier, wie geprüft wird – nicht nur, dass geprüft wurde.

Prüfverfahren

Vier Stufen, drei davon nicht delegierbar.

1 · Maschinelle Prüfung
Automatisierte Prüfung aller öffentlichen Seiten. Voraussetzung, nicht Nachweis – automatisierte Werkzeuge finden je nach Untersuchung nur etwa ein Drittel der WCAG-Verstöße.
2 · Regelwerk
Prüfung auf Code-Ebene gegen ein zweites Regelwerk, das Muster findet, die eine reine Automatik übersieht.
3 · Manuelle Prüfung
Kompletter Durchlauf nur mit der Tastatur, Fokusreihenfolge, Screenreader- Test, 320-Pixel-Breite ohne horizontales Scrollen, 200 % Zoom ohne abgeschnittenen Inhalt.
4 · BITV-Selbsttest
Bei öffentlichen Stellen zusätzlich eine Selbstbewertung nach dem BIK-BITV-Test mit 98 Prüfschritten – kein Zertifikat, aber die belastbare Grundlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Konkret umgesetzt

Was das im Ergebnis heißt.

Farbe trägt nie allein
Jede Stufe steht zusätzlich als Nummer und Name da – wichtig für Graustufen-Ausdrucke und für Menschen mit Farbsehschwäche.
Tastatur
Alle Funktionen ohne Maus erreichbar, mit sichtbarem Fokus, der sich vom bloßen Überfahren mit der Maus unterscheidet.
Leichte Sprache
Eine eigene Fassung in kurzen Sätzen für den aktuellen Stand.
Rechtsrahmen
Zielstandard WCAG 2.2 AA, orientiert an der BITV 2.0 beziehungsweise der jeweiligen Landesverordnung Ihres Bundeslands.
Was bewusst offen bleibt
Keine Fassung in Deutscher Gebärdensprache bei vier festen Statustexten, und von der Verwaltung selbst eingegebene Texte liegen in deren sprachlicher Verantwortung. Beides gehört unverändert in die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit und der Meldeweg liegen bei Ihrer Gemeinde, nicht bei ADVEMA – wir liefern das ausgefüllte Prüfprotokoll als Grundlage dafür.

Nächster Schritt

Prüfprotokoll für Ihre Fassung anfordern.

Nach der Einrichtung erhalten Sie das ausgefüllte Prüfprotokoll – die Grundlage für Ihre eigene Erklärung zur Barrierefreiheit.