Datenschutz & Sicherheit
Für Besucher: keine Cookies. Für die Verwaltung: ein Protokoll, das niemand löschen kann.
Die öffentliche Wasserampel verarbeitet keine Daten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Schutz richtet sich vor allem gegen unbefugte Änderungen im Verwaltungsbereich.
Für die Öffentlichkeit
Nichts wird gesammelt.
- Cookies
- Keine für Besucherinnen und Besucher. Das einzige Cookie entsteht nach der Anmeldung im Verwaltungsbereich – technisch notwendig und nach § 25 Abs. 2 TDDDG einwilligungsfrei.
- Tracking
- Keines. Keine Analyse, keine Werbedienste, keine externen Ressourcen wie Google Fonts oder CDNs.
- Gespeicherte Daten
- Von Bürgerinnen und Bürgern wird nichts gespeichert. Gespeichert werden Name, dienstliche E-Mail-Adresse und Protokolleinträge der Mitarbeitenden, die die Wasserampel bedienen.
- Hosting
- In Deutschland. Die Datenbank liegt im internen Netz ohne Zugriff von außen.
Für die Verwaltung
Zugang und Protokoll.
- Passwörter
- Gehasht nach OWASP-Empfehlung (scrypt, Zufallssalz), Vergleich in konstanter Zeit. Es gibt kein Standardpasswort – ein fehlendes wird zufällig erzeugt und genau einmal angezeigt.
- Anmeldeschutz
- Fünf Versuche in 15 Minuten, danach Sperre – getrennt gezählt nach IP-Adresse und Konto.
- Rollen
- Zwei feste Rollen mit unterschiedlichen Rechten. Jede geschützte Seite und jede Änderung prüft die Berechtigung serverseitig, unabhängig von der Oberfläche.
- Protokoll
- Jede Anmeldung, jede Statusänderung und jede Einstellungsänderung wird mit Zeitpunkt, Benutzer und IP-Adresse erfasst. Einträge lassen sich über die Anwendung nicht löschen oder ändern.
- Sicherung
- Tägliche automatische Sicherung der Datenbank.
- Verbindung
- Ausschließlich verschlüsselt, mit erzwungener HTTPS-Weiterleitung.
Vertraglich
Ein AV-Vertrag, keine Rechtsberatung.
Sie erhalten einen auf Ihre Gemeinde zugeschnittenen Entwurf eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO sowie Textbausteine für Impressum und Datenschutzerklärung. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung durch Ihre Datenschutzbeauftragte, Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt – vor der ersten Verwendung sollte der Entwurf entsprechend geprüft werden.
Nächster Schritt
AV-Vertrag und Sicherheitskonzept anfordern.
Wir legen Ihnen den unterschriftsfertigen AV-Vertrag und das vollständige Sicherheitskonzept mit dem Angebot vor.